Neue Verbraucherkreditrichtlinie 2026 – Was verändert sich für die Beratungspraxis?

Ab November 2026 wird die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtend – mit weitreichenden Änderungen im Verbraucherrecht. Die Neuerungen betreffen insbesondere Transparenzpflichten, Kreditwürdigkeitsprüfungen und den digitalen Kreditmarkt. Beratungsstellen stehen vor der Aufgabe, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen, um Ratsuchende fundiert unterstützen zu können.
Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich und umfasst künftig neben klassischen Verbraucherkrediten auch Kleinkredite unter 200 Euro, zinsfreie Kredite sowie „Buy Now, Pay Later“-Angebote. Zudem regelt sie striktere Vorgaben zur Kreditwerbung, insbesondere im digitalen Raum, und schreibt umfangreiche Transparenzpflichten sowie den Einsatz des Europäischen Standardinformationsblatts (ESIS) vor.
Diese Fortbildung vermittelt kompakt und praxisnah:
- Was genau sich ändert – und warum,
- welche neuen Regeln in Verträgen zu beachten sind,
- wie Beratungsstellen Risiken erkennen und präventiv arbeiten können.
Anhand konkreter Beispiele zeigen wir, wie sich Ratsuchende künftig besser schützen lassen – und wie Beratung wirkungsvoll angepasst werden kann.
Input: Claudio Zeitz-Brandmeyer, vzbv, RA Marcus Köster, Verbraucherzentrale NRW e.V. und Jörg Buschan, Bundesverband deutscher Banken e. V.
Moderation: Benedikt Walzel, BAG-SB e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte
- Claudio Zeitz-Brandmeyer: Rechtliche Einordnung der neuen Vorgaben, insbesondere zu Verweispflichten, Nachsichtsmaßnahmen, Schriftformerfordernissen sowie den Auswirkungen auf die Beratungspraxis.
- Marcus Köster: Verbraucherperspektive auf die neuen Regelungen, praktische Herausforderungen und Chancen für die Schulden- und Insolvenzberatungsstellen sowie die Umsetzung in den Verbraucherzentralen in NRW.
- Jörg Buschan: Auswirkungen der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie aus Sicht der Kreditwirtschaft sowie bundesweite Möglichkeiten einer besseren Zusammenarbeit zwischen Kreditwirtschaft und Schuldenberatung.
Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet.
Die Veranstaltung findet an zwei Tagen statt. Am Dienstag, den 22. September 2026 von 09:00 bis 13:15 Uhr (4 UE) und Dienstag, den 24. November 2026 von 09:00 bis 16:15 Uhr (7 UE).
Die Veranstaltung umfasst insgesamt 11 Unterrichtseinheiten (11 UE) mit je 45 Minuten.
Es wird voraussichtlich mehrere Pausen geben.
Für Mitglieder der BAG-SB: 269,50 Euro p.P.
Für Nicht-Mitglieder: 357,50 Euro p.P.
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endete am Dienstag, den 08. September 2026.
