Teilnahmegebühren

für BAG-SB Veranstaltungen

Wir bieten Veranstaltungen in verschiedenen Formaten an: digital, präsenz, hybrid. Dabei legen wir großen Wert auf qualifizierte Referent:innen, gute Materialien, didaktisch versierte Moderation und technische Unterstützung. Qualität ist unser Anspruch - ob bei einem kurzen Workshop oder einer langen Tagung. 

Die Höhe des Teilnahmebeitrags richtet sich bei uns immer nach dem zeitlichen Umfang der Veranstaltung, den wir in UE (Unterrichtseinheiten) messen. Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst 45 Minuten. Der Preis für eine UE beträgt

  • für Mitglieder der BAG-SB 22,00 €
  • für Nicht-Mitglieder 27,50 €.

Die Gesamtpreise einer Veranstaltung sind in der jeweilgen Ankündigung angegeben.

 

Rabatte

20% Rabatt für Mitglieder

  • Sollte eine Veranstaltung in Kooperation mit einer Landesarbeitsgemeinschaft oder einem anderen Partner ausgerichtet werden, erhalten deren Mitglieder ebenfalls den reduzierten Preis für Mitglieder.
  • Meldet eine juristische Person, die Mitglied in der BAG-SB (oder eines Kooperationspartners für die Veranstaltung) ist, mehrere Personen für eine Veranstaltung an, erhalten alle Teilnehmenden den Mitgliedspreis.

10% Rabatt für Gruppenanmeldungen

  • Meldet eine juristische Person, die nicht Mitglied ist, zwei oder mehr Personen für eine Veranstaltung an, werden 10 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr gewährt.

Alle Rabatte können nur gewährt werden, wenn die Anmeldung vor Ablauf der regulären Anmeldefrist unter Hinweis auf die jeweilige Mitgliedschaft oder Hinweis auf die Anmeldung mehrerer Personen von einer Beratungsstelle eingegangen ist und die Teilnahme durch die BAG-SB bestätigt wurde.

 

Pauschale

Bei dem erhobenen Teilnahmebeitrag handelt es sich um eine Pauschale, deren Einzelleistungen nicht separat hinzugebucht oder storniert werden können. Der Teilnahmebeitrag umfasst:

  • immer: eine individuelle Teilnahmebestätigung und das Skript bzw. Dokument-Dateien der Referierenden
  • nur bei Präsenzveranstaltungen: Getränke (Wasser, Kaffee, Tee) und kleine Mahlzeiten (Suppe oder belegte Brötchen) während der Veranstaltung.
  • nur bei virtuellen Veranstaltungen: einen zeitlich auf max. ein Jahr beschränkten Link zur Videoaufzeichnung des Vortrags – optional.