Geld blockiert – Beratung gefragt! Einkommen, Pfändungsschutz und P-Konto in der Praxis

Für viele zahlungsunfähige Menschen sind das Einkommen einerseits und das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) andererseits zentrale Instrumente zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage. Gleichzeitig sind die rechtlichen Vorgaben, Anwendungsfälle und Zuständigkeiten oft unübersichtlich und fehleranfällig – sowohl für Ratsuchende als auch für Beratungskräfte.

Was hat das Einkommen mit dem P-Konto zu tun? Wo besteht automatischer Pfändungsschutz und wo bedarf es zwingend einer Aktion, um Pfändungsschutz sicherzustellen? Welche Verantwortung tragen Berater/innen, Insolvenzverwalter/innen, Banken – und welche Optionen bestehen, wenn diese ihrer Rolle nicht gerecht werden?

Diese Fortbildung gibt einen fundierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Pfändungsschutzes zum Einkommen und zum P-Konto, stellt typische Problemstellungen aus der Beratungspraxis vor und vermittelt praxisorientierte Handlungsempfehlungen. Ziel ist es, Beratungskräfte in ihrer fachlichen Kompetenz zu stärken und ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit „Klassikern“ zu geben.

Die Veranstaltung bietet neben fachlichem Input auch Raum für Fragen, Austausch und Fallbesprechungen aus dem Alltag der Teilnehmenden.

Input: Sylvia Wipperfürth LL.M. (com.) Dipl.-Rechtspflegerin

Moderation: Dr. Nathalie Brede, Johannes Gutenberg-Universität Mainz 

Hinweis: Diese Fortbildung hat nur 30 Plätze und findet am Montag, den 16. November 2026 erneut statt. 

Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte

Die Rolle der Schuldnerberatung: Besteht eine Pflicht zur Aufklärung über Pfändungsschutzmöglichkeiten?

  • Einkommen und P-Konto – ist doch alles einerlei, oder?
  • Pfändungsschutz zum Arbeitseinkommen (Überblick)
  • Pfändungsschutz für Bankguthaben:

Welchen Pfändungsschutz bietet das P-Konto und wie kann dieser erlangt werden?

  • Sockelfreibetrag
  • standardisiert erhöhter Freibetrag
  • abweichende Festsetzung

Wann bedarf es eines P-Kontos im Insolvenzverfahren (ab wann und wie lange?)

Besteht ein Anspruch auf „Kontenfreigabe“ durch den Insolvenzverwalter? 

  • Besonderheit: Verstrickungswirkung 
  • Praxisbeispiele: typische Fehler, häufige Missverständnisse und Lösungen

     

Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. 

Die Veranstaltung findet am Montag, den 27. April 2026 von 09:00 bis 14:15 Uhr statt.

Die Veranstaltung umfasst insgesamt 5 Unterrichtseinheiten (5 UE) mit je 45 Minuten. 

Es wird voraussichtlich 2 Pause(n) geben.

Für Mitglieder der BAG-SB: 122,50 Euro p.P.

Für Nicht-Mitglieder: 162,50 Euro p.P. 

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)

 

Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung. 

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet am Montag, den 13. April 2026. 

Anmeldeformular W1609

Teilnahmebegrenzung

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Aktuelle Belegung: noch Plätze verfügbar

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Fragen Sie gerne bei unserer Mitgliederverwaltung, Marion Dambeck, nach.
Erreichbarkeit:
telefonisch wochentags von 9 bis 13 Uhr 030 346 55 666 0
per E-Mail rund um die Uhr info@bag-sb.de
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Veranstaltungs-Nr. W1609