Im Kontakt mit Banken und Kreditinstituten: Problemfälle beim P-Konto & Neuerungen durch die Verbraucherkreditrichtlinie

Der Erstkontakt mit Ratsuchenden in der Schuldenberatung entsteht meist dann, wenn ein akutes Problem auftritt: eine Pfändung, eine drohende Wohnungskündigung, der Besuch eines Gerichtsvollziehers. Diese Situationen sind für Ratsuchende sehr belastend – und bieten gleichzeitig für Beratungskräfte die Chance, durch konkrete Maßnahmen direkt zu helfen und Vertrauen aufzubauen für eine langfristige Beratungsbeziehung.

Überproportional häufig sind Kontopfändungen oder Probleme im Zusammenhang mit Pfändungsschutzkonten der Grund für den Erstkontakt von Ratsuchenden mit der Schuldenberatung. Wir wissen aus unserer täglichen Arbeit als bundesweiter Fachverband für die Soziale Schuldenberatung, dass gerade die Zusammenarbeit mit Banken und Kreditinstituten die Beratungskräfte immer wieder vor besondere Herausforderungen stellt. In der Veranstaltung setzen wir daher unseren Fokus auf die Kommunikation mit diesen Institutionen.

Eine fundierte und praxisnahe Auseinandersetzung mit den rechtlichen Hintergründen und praktischen Umsetzungsmöglichkeiten ist deshalb für Beratungskräfte unerlässlich. 

Input: Sandra Gillert

Moderation: Charlotte Bischoff,Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.

Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte

Banken und Kreditinstitute stellen besondere Institutionen für Schuldenberatungskräfte dar, denn sie können den Beratungsprozess hilfreich unterstützen oder destruktiv behindern, je nachdem, in welcher Rolle sie auftreten:

  • als Drittschuldner bei Kontopfändungen 

  • als Gläubiger bei Kreditschulden 

  • als Kreditgeber bei Umschuldungen 

  • als Vertragspartner von Girokonten.

Zwei Aspekte dieser besonderen Institutionen wollen wir in der Veranstaltung besonders beleuchten:

1. Verbraucherkreditrichtlinie

Durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ergeben sich für die Banken und Kreditinstitute in den kommenden Monaten viele Neuerungen in der Vergabepraxis für Verbraucherkredite. Ziel der Richtlinie ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Wie hilft uns das in der Beratung? Welche neuen Regelungen sollten Beratungskräfte kennen? Wir stellen in einem kleineren Teil der Veranstaltung den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens vor und zeigen auf, welche Chancen sich daraus für die Beratungsarbeit ergeben.

2. Pfändungsschutzkonto

Um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen und den allgemeinen finanziellen Verpflichtungen des täglichen Lebens nachzukommen, wird ein funktionierendes Girokonto gebraucht. Wenn dieses jedoch durch Pfändungen oder Verrechnungen nicht genutzt werden kann, ist schnelle Hilfe durch die Schuldenberatungen gefragt. Beispielsweise dann, wenn Mitarbeitende von Kreditinstituten vorgelegte Bescheinigungen nicht anerkennen. Oder wenn Kreditschulden verrechnet werden, statt den vollen unpfändbaren Betrag auszuzahlen. Im Schwerpunkt der Veranstaltung beschäftigen wir uns daher mit den regelmäßigen Problemen zum Pfändungsschutzkonto – und deren Lösungen - vor denen Beratungskräfte und Ratsuchende im Kontakt mit Banken stehen.

Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. 

Die Veranstaltung findet an zwei Tagen statt. Am Dienstag, den 17. Juni 2025 und am Mittwoch, den 18. Juni 2025 von jeweils 09:00 Uhr bis 12:45 Uhr.

Die Veranstaltung umfasst insgesamt 8 Unterrichtseinheiten (8 UE) mit je 45 Minuten. 

Es wird voraussichtlich mehrere Pausen geben.

Für Mitglieder der BAG-SB: 196,00,- Euro p.P.

Für Nicht-Mitglieder: 260,00,- Euro p.P. 

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)

 

Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung. 

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet am Mittwoch, den 04. Juni 2025.

Anmeldeformular W1511

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per E-Mail rund um die Uhr info@bag-sb.de
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Veranstaltungs-Nr. W1511