Neuerungen im Sozialrecht: Kindergrundsicherung

Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Das Bundeskindergrundsicherungsgesetz soll Kinder künftig besser vor Armut schützen. In dem Seminar soll es darum gehen, was sich für Kinder und Familien durch die neue Kindergrundsicherung verbessert. Insbesondere werden folgenden Themen besprochen:
Was ist die Kindergrundsicherung?
- Leistungen der Kindergrundsicherung
- Berechnung und Höhe der Kindergrundsicherung Bündelung staatlicher Unterstützungsleistungen Antrag und Auszahlung der Kindergrundsicherung
- EK-Berücksichtigung
- Kindergrundsicherung als vorrangige Leistung
- Vermutung der Bedarfsdeckung bei Kindern
- Berücksichtigung der Leistungen der Kindergrundsicherung als Einkommen
- Änderungen bei den KdUH
- Änderungen beim Mehrbedarf Warmwasser; Übergangsregelungen
Wir geben einen Überblick!
Input: Prof. Dr. Gabriele Janlewing
Moderation: Maja Calustian
ACHTUNG! Neuer Termin am 08. Dezember 2025 von 09:00 bis 14:15 Uhr.
Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte
Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet.
Die Veranstaltung findet am Montag, den 08. Dezember 2025 von 09:00 Uhr bis 14:15 Uhr statt.
Die Veranstaltung umfasst insgesamt 5 Unterrichtseinheiten (5 UE) mit je 45 Minuten.
Es wird voraussichtlich 3 Pause(n) geben.
Für Mitglieder der BAG-SB: 122,50,- Euro p.P.
Für Nicht-Mitglieder: 162,50,- Euro p.P.
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet am Montag, den 24. November 2025.
Veranstaltungs-Nr. W1508