Austauschforum "Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe"

Paragrafen und Pragmatisches

Wir widmen uns vier aktuellen Praxis-Themen, die Schuldnerberatungskräfte und Mitarbeitende im Entlassungsmanagement gleichermaßen beschäftigen. Die Veranstaltung wollen wir nutzen, bundesweite Netzwerke zu knüpfen zwischen Schuldnerberatung und Straffälligenhilfe. Die Referierenden bringen ihre Erfahrungen aus der Praxis ein und können sowohl juristische wie auch sozialarbeiterische Fragen kompetent beantworten. Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung! 

 

Unterhaltsforderungen während der Haftzeit

Inhaftierte Menschen dürfen ihre Unterhaltsgläubiger nicht aus dem Blick verlieren. Sie sollten im Rahmen einer Selbstauskunft über ihr reduziertes Einkommen informieren. Dann können sie beantragen, dass aufgrund der reduzierten Leistungsfähigkeit ihre Unterhaltsverpflichtung reduziert wird, eventuell sogar auf Null.

  • Abänderung des Unterhaltstitels – Wann macht das Sinn und wer kann das machen?
  • Was für Unterhaltsgläubiger und Verhandlungsmöglichkeiten gibt es?
  • Was könnte im Insolvenzfahren passieren?
  • Anmeldung als ausgenommene Forderung – wie reagiert die Beraterin darauf?

Anwartschaftsversicherung der Krankenkassen

Regelmäßig erhalten Inhaftierte - obwohl sie während der Haftzeit über die freie Heilfürsorge der Länder krankenversichert sind - weitere Rechnungen ihrer ehemaligen Krankenversicherung. Diese Weiterberechnung sorgt in der Regel für weitere Schulden, die nicht beglichen werden können. Hier ist in der Regel zu klären, wie mit der Versicherung umzugehen ist. Soll eine Anwalrtschaftsversicherung fortgeführt werden oder muss die Versicherung komplett gekündigt werden. Die Kommunikation mit den Krankenversicherungen gestaltet sich an dieser Stelle extrem schwierig. 

Den Gefangenen ist häufig nicht bewusst, dass sie auch für Schäden, die aus ihren Straftaten resultieren, in Anspruch genommen werden können. Hilfreich ist ein Blick in die Gründe des Urteils. Dort finden sich die Opfer der Straftat zusammen mit einer Schadensbemessung. Es ist genau zu prüfen, ob die deliktische Forderung aus einer Vorsatztat oder aus einer fahrlässigen Tat herrührt.

  • Wie verläuft der Umgang mit den Opfern?
  • Kann hier unterstützend vermittelt werden?
  • Mit welchen Gläubigern und Forderungen wird man es in der Beratungstätigkeit konfrontiert?

Forderungen aus unerlaubter Handlung/Tateinziehung – ein Überblick

Schmerzensgeld, Schadensersatz, TOA, Opferentschädigung durch Opferentschädigungsstelle beispielsweise in RLP durch Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, private Geschädigte/Opfer, Krankenkassen, Staatsanwaltschaft/Strafrichter, Rechtsanwälte und so weiter

  • Was bedeutet es, mit Forderungen in die Insolvenz zu gehen, die von der Restschuld ausgenommen sind?
  • Worauf muss geachtet werden?

Forderungen aus unerlaubter Handlung/Tateinziehung - in der Insolvenz

Die Anlage 6 des Insolvenzantrags muss vollständig und richtig sein. Auch von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen sind hier zwingend aufzuführen. Insbesondere Gläubigern mit diesen Ansprüchen muss die Möglichkeit eingeräumt werden am Insolvenzverfahren teilzunehmen.

  • Was kann drohen, wenn solche Gläubiger absichtlich nicht genannt werden?
  • Wie gehe ich mit Gläubigern/Opfern um, deren Anschrift ich nicht habe?
  • Was kann ich schon vor der Insolvenz in die Wege leiten?
  • Was könnte im Insolvenzverfahren drohen? = ausgenommene Forderungen – Anmeldung - Widerspruch -> Konsequenzen
  • Ab wann ist eine Regulierung ausgenommener Forderungen möglich?

 

 

Input: Kanzlei Allemand Kemperdick, Melanie van Luijn, Wiebke Hinrichs, Maja Calustian

Moderation: Miriam Ernst

Mindesteilnahmezahl erreicht. Die Veranstaltung findet statt.

Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte

  • Unterhaltsforderungen während der Haftzeit
  • Anwartschaftsversicherung der Krankenkassen
  • Forderungen aus unerlaubter Handlung/Tateinziehung – ein Überblick
  • Forderungen aus unerlaubter Handlung/Tateinziehung - in der Insolvenz

Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. 

Die Veranstaltung findet am Freitag, den 08. November 2024 von 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr statt. 

Die eintägige Veranstaltung umfasst insgesamt 7 Unterrichtseinheiten (7 UE) mit je 45 Minuten. 

Es wird voraussichtlich mehrere Pausen geben.

Für Mitglieder der BAG-SB: 171,50,- Euro p.P.

Für Nicht-Mitglieder: 227,50,- Euro p.P. 

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)

 

Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung. 

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet am 25. Oktober 2024

Veranstaltungs-Nr. W1416