Beratung von Erwerbstätigen - Intensivseminar

Dienstag, 21. und Montag, 27. Mai 2024

Die wirtschaftlichen Krisen der letzten Jahre treiben ein völlig neues Beratungsklientel vermehrt in die Schuldnerberatungsstellen. Für viele Schuldnerberatungsstellen sind gutverdienende Erwerbstätige als Ratsuchende noch ungewöhnlich. Sie hatten in der Vergangenheit in der Regel mit SGB-Empfänger: innen und meist mit unpfändbaren Einkommen zu tun. „AufstockerInnen“ oder Geringverdienenden-Haushalte, bei denen Regulierungen oft unmöglich und das Insolvenzverfahren als einziger Ausweg sinnvoll erschienen, stellten das Hauptklientel.

Mittlerweile ist die sogenannte Mittelschicht stark betroffen. In den Beratungsstellen treten vermehrt „Doppelverdiener-Haushalte“ mit werthaltigen Vermögensgegenständen auf. Ratsuchende mit finanzierten werthaltigen Immobilien, Fahrzeugen, Wertanlagen, Altersvorsorgeverträgen, Sparanlagen, PV-Anlagen auf den Dächern, Mieteinnahmen aus vermieteten Einliegerwohnungen oder Ferienhäusern erreichen jetzt die Beratungsstellen.

Doch wie umgehen mit solchen Fällen?

Wir haben hier eine Gruppe von Ratsuchenden, die neue Anforderungen an die Beratungsstellen stellen. Sicherungsrechte und Unpfändbarkeitsvoraussetzungen erlangen einen vollkommen neuen Stellenwert in der Beratung. Verhandlungen über Immobilien und andere Vermögenswerte müssen anders geführt werden als über einen flexiblen 0-Plan oder einen 08/15 Schuldenbereinigungsplan. Das Ziel in der Beratung ist in der Regel nicht das Insolvenzverfahren, sondern viel mehr eine werterhaltende Lösung der finanziellen Umstrukturierung.

Und auch beim Insolvenzverfahren ist für Erwerbstätige mit werthaltigem Vermögen einiges zu beachten: Es beginnt mit der Doppelpfändungsproblematik, wenn das bereits dem Insolvenzbeschlag unterlegende Einkommen auf dem Pfändungsschutzkonto höher ist als der zu bescheinigende Betrag. Kontopfändungen und andere Verstrickungen sind zu beachten und die Beratung dementsprechend auszulegen.

Dies alles und noch vieles mehr wird in dem Einführungsseminar Beratung von Erwerbstätigen behandelt.

Input: Rebecca Viebrock-Weiser 

Moderation: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. 

Mindesteilnehmendenzahl erreicht. Die Veranstaltung findet statt.

Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte

Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. 

Die Veranstaltung findet an zwei separaten Tagen statt:

  • am Dienstag, den 21. Mai 2024 von 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr und
  • am Montag, den 27. Mai 2024 von 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr 

Die zweitägige Veranstaltung umfasst insgesamt 14 Unterrichtseinheiten (14 UE) mit je 45 Minuten. 

Es wird voraussichtlich mehrere Pausen geben.

Für Mitglieder der BAG-SB: 343,- Euro p.P.

Für Nicht-Mitglieder: 455,- Euro p.P. 

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)

 

Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung. 

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet am 06. Mai 2024.

Veranstaltungs-Nr. W1410