Direktversicherung, Riester und co. Pfändbarkeit und Massezugehörigkeit der Altersvorsorge

ZUSATZTERMIN - Dienstag, 30. April 2024

Altersvorsorgebeträge sollten vor einer Pfändung/Verwertung geschützt werden, wenn so im Alter das Einkommen gesichert werden kann. Doch wie genau ist zu beraten, wenn die Angebote zur Altersvorsorge so vielfältig sind und sich die Regelungen je nach Lebensphase so deutlich unterscheiden? Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es private und betriebliche zusätzliche Vorsorgevertragsformen. Teils erfolgen Beitragszahlungen aus dem Nettoeinkommen, teils wird Gehalt in Versicherungsbeiträge umgewandelt oder Beiträge zusätzlich zum Gehalt in eine Versicherung abgeführt. Teils laufen Verträge über die Arbeitgeber und teils kommen staatliche Förderungen zum Guthaben dazu.

Wie können Altersvorsorgeleistungen in der Ansparphase vor der Pfändung geschützt werden? Warum ist entscheidend, ob das Bezugsrecht einer Versicherung (un)widerruflich ist? Was geschieht bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens? Welche Verträge sind dann massezugehörig? Wann ist die Umwandlung der Versicherung in eine pfändungsgeschützte Altersvorsorge gem. § 851c ZPO durch Verzicht auf das Kapitalwahlrecht möglich? Und in welchen Fällen können sich Ratsuchende in der Auszahlungsphase gegen die volle Verwertung des Auszahlungsbetrages durch einen Freigabeantrag gem. § 850i ZPO schützen?

 

Input: RA Kai Henning 

Moderation: RAin Hilla Allemand 

Die Mindestteilnahmezahl wurde erreicht. Die Veranstaltung findet statt. 

Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte

Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. 

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 30. April 2024 von 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr statt. 

Die Veranstaltung umfasst insgesamt 5 Unterrichtseinheiten (5 UE) mit je 45 Minuten. 

Es wird voraussichtlich 2 Pausen geben.

Für Mitglieder der BAG-SB: 122,50,- Euro p.P.

Für Nicht-Mitglieder: 162,50,- Euro p.P. 

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)

in Kooperation mit der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung. 

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet am 16. April 2024.

Veranstaltungs-Nr. W1409.2