Regulierung unregulierbarer Schulden

Dienstag, 14. März 2023

Immer wieder haben wir es mit Gläubigern zu tun, die einer Einigung nicht zustimmen. Dies sind in der Regel Staatsanwaltschaften, Hauptzollämter bzw. deren auftraggebende Behörden sowie Forderungsinhaber der öffentlichen Hand, z. B. aus Förderkrediten oder Unterhaltsvorschussleistungen. Dies geschieht teils mit Verweisen auf gesetzliche Vorgaben oder auf die Nichterfassung der jeweiligen Verbindlichkeit von der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren.

In dieser Veranstaltung werden die unterschiedlichen Gläubiger sowie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben beleuchtet. Die oft zu kurz greifenden Argumente der Gläubiger werden entkräftet und eine Regulierung dieser ansonsten nicht regulierbaren Verbindlichkeiten kann so - (mindestens teilweise) ermöglicht werden.

 

Input: Rebecca Viebrock - Weiser

Moderation: Annett Postel

Mindesteilnehmendenzahl erreicht. Die Veranstaltung findet statt.

Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte

Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. 

Dienstag, 14. März 2023, von 9.00 Uhr bis ca. 16.15 Uhr

Die eintägige Veranstaltung umfasst insgesamt 7 Unterrichtseinheiten (7 UE) mit je 45 Minuten. 

Es wird voraussichtlich 3 Pause(n) geben.

Für Mitglieder der BAG-SB oder LAG Hessen: 168,- Euro p.P.

Für Nicht-Mitglieder: 210,- Euro p.P. 

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)

in Kooperation mit der LAG Schuldnerberatung Hessen e.V.

Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung. 

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endete am 28. Februar 2023.

Veranstaltungs-Nr. W1317