Regulierung unregulierbarer Schulden

Montag, 24. Oktober 2022

Immer wieder haben wir es mit Gläubigern zu tun, die einer Einigung nicht zustimmen. Dies sind in der Regel Staatsanwaltschaften, Hauptzollämter bzw. deren auftraggebende Behörden sowie Forderungsinhaber der öffentlichen Hand, z. B. aus Förderkrediten oder Unterhaltsvorschussleistungen. Dies geschieht teils mit Verweisen auf gesetzliche Vorgaben oder auf die Nichterfassung der jeweiligen Verbindlichkeit von der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren.

In dieser Veranstaltung werden die unterschiedlichen Gläubiger sowie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben beleuchtet. Die oft zu kurz greifenden Argumente der Gläubiger werden entkräftet und eine Regulierung dieser ansonsten nicht regulierbaren Verbindlichkeiten kann so - (mindestens teilweise) ermöglicht werden.

 

 

Referentin: Rebecca Viebrock-Weiser

Moderation: Maik Kantorek

Zusatztermin zum Angebot gleichen Inhalts am 17.10.
Die Veranstaltung ist ausgebucht.
 

Fachkräfte in der Schuldner- und Insolvenzberatung, die ihre Argumente für außergerichtliche Vergleiche stärken wollen.

Anhand von Rechtsprechung und einschlägigen Gesetzestexten werden unterschiedliche Wege für Vergleiche, Niederschlagung, Erlass und das Insolvenzverfahren aufgezeigt. An Fallbeispielen können die Teilnehmenden die Inhalte in Gruppenarbeiten vertiefen.

Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. 

Montag, 24. Oktober 2022, von 10.00 Uhr bis 17.15 Uhr 

Diese eintägige Veranstaltung umfasst 7 Unterrichtseinheiten (7 UE) mit je 45 Minuten. 

Für Mitglieder der BAG-SB und LAG Hessen: 154 Euro p.P.

Für Nicht-Mitglieder: 192,50 Euro p.P. 

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)

in Kooperation mit der 

Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e.V. 

Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung. 

Die Anmeldefrist endet für diese Veranstaltung am 10. Oktober 2022.

Veranstaltungs-Nr. W1309