Reform des Betreuungsrechts - Das ändert sich für die Schuldnerberatung

Dienstag, 22. November 2022

Wenn ein erwachsener Mensch durch eine andere Person in Angelegenheiten vertreten wird, die er oder sie selbst nicht regeln kann, spricht man von einer „rechtlichen Betreuung“. Der Grund dafür können psychische Krankheiten oder verschiedene Behinderungen sein.

Ein Gericht bestimmt vor einer Betreuung im Einzelfall, für welche Aufgabenbereiche ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt wird. Nicht selten umfassen die Aufgabenbereiche die  Vermögensangelegenheiten und so sind (Berufs)Betreuer/innen dann auch oft selbst in der Schuldnerberatung tätig oder arbeiten intensiv mit den anerkannten Beratungsstellen zusammen. 

Zum 1. Januar 2023 tritt nun die Reform des Betreuungsrechts in Kraft, die die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland stärken soll. Zuletzt war das Betreuungsrecht 1992 reformiert worden. Vielfach sind seither weitere Reformen gefordert werden - vor allem, seitdem 2015 von dem UN-Fachausschuss die Unvereinbarkeit des deutschen Betreuungsrechts mit der UN-Behindertenrechtskonvention festgestellt wurde. In dieser Veranstaltung werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt, die sich aus der Reform ergeben und praktische Handlungsempfehlungen für die Beratung von betreuten Menschen gegeben.

     

    Referent: Frank Lackmann

    Moderation: Maja Calustian

    Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte

    Berufsbetreuer/innen, die für Vermögensangelegenheiten ihrer Betreuten zuständig sind

    Es werden die Inhalte der Reform vorgestellt und insbesondere auf die geänderten Abläufe und Handlungsmöglichkeiten eingegangen, die sich aus den beiden folgenden Änderungen im Betreuungsrecht ergeben: 

    • Änderungen für Betreuer/innen: Berufsbetreuer/innen müssen sich künftig bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen und Fachkenntnisse nachweisen. Ehrenamtliche Betreuer/innen, die keine familiäre oder persönliche Bindung zur betreuten Person haben, sollen sich an einen Betreuungsverein anschließen, der sie beraten und fortbilden kann. 
    • Stärkung Betreuter vor Gericht: Anders als im jetzigen Recht können betreute Personen selbst bei Gericht Erklärungen abgeben, Anträge stellen oder gegen Gerichtsentscheidungen vorgehen. Briefe vom Gericht oder von Behörden gehen nicht nur an die Betreuer*innen, sondern auch an die Betreuten selbst. 

    Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. 

    Vorsicht! Terminänderung!

    neuer Termin: Dienstag, 13. Dezember 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    (ursprünglicher Termin: 22. November 2022, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.)

    Diese eintägige Veranstaltung umfasst 2 Unterrichtseinheiten (2 UE) mit je 45 Minuten. 

     

    Für Mitglieder der BAG-SB oder FSB: 44 Euro p.P. 

    Für Nicht-Mitglieder: 55 Euro p.P. 

    Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)

    in Kooperation mit

    Fachzentrum Schuldenberatung Bremen e.V. (FSB)

    Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung. 

    Die Anmeldefrist endete für diese Veranstaltung am 08. November 2022.

    Veranstaltungs-Nr. W1306