Entgeltgruppe, Tarifvertrag und angemessene Bezahlung

Dienstag, 28. Juni 2022

Unser Arbeitsfeld umfasst eine Vielzahl möglicher Tätigkeiten und eine Vielzahl verschiedener Ausbildungen. Die Interdisziplinarität ist unsere Stärke, die Aufgabenvielfalt macht den Job interessant. Doch wie schlägt sich diese Vielfalt in der Bezahlung mit Mitarbeitenden nieder? Wer entscheidet eigentlich über die Eingruppierung einer Stelle? Und wie kann es sein, dass ein Projektmitarbeiter mehr verdient als eine Juristin? 

Viele Beratungsstellen erhalten Zuwendungen der öffentlichen Hand – in der Regel kommunale Mittel oder Landesmittel. Einige Arbeitgeber sind tarifrechtlich gebunden (z.B. über Haustarife oder TVöD bei den Kommunen), andere finanzieren sich völlig frei. Folglich gibt es auch für die Bezahlung von Schuldnerberatungskräften keine bundeseinheitlichen Standards und teilweise große Unterschiede. Hinzu kommen Projektstellen, Verwaltungs- und Honorarkräfte. Vielfach dürfte aber das Besserstellungsverbot gelten, womit letztendlich doch wieder das allgemeine Tarifrecht zu beachten wäre. 

In dieser Veranstaltung möchten wir

  1. Leitungskräften helfen, bei der Beantragung von staatlichen Mitteln Ein- oder Höhergruppierungen des eingesetzten Personals zu begründen. Welche Faktoren sind entscheidend? Wie ist bei der Beurteilung vorzugehen? Und was muss ich bei einer Prüfung durch den Rechnungshof fürchten/ was nicht? Wo finde ich Hilfe bei Fragen?
  2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, die eigene Eingruppierung zu überprüfen und ihnen Argumente an die Hand geben, falsche Eingruppierungen korrigieren zu lassen. Auch hier soll geklärt werden: wie gehe ich vor? An wen kann ich mich wenden? Welche Fragen sollte ich mir vorab stellen?
  3. als Verband lernen, welche Stellschrauben es auf dem Weg zu einer besseren Finanzierung unserer Beratungskräfte tarifrechtlich zu beachten gilt bzw. welche Wege zu beschreiten wären. Wie kann es gelingen, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit bundesweit zu erreichen?

 

Referentin: Siegfried Hablizel

Moderation: Ines Moers

Mindestteilnehmendenzahl erreicht. Die Veranstaltung findet statt.

  • Mitarbeitende in Schuldnerberatungsstellen
  • Leitungskräfte, Personalsachbearbeiter/innen
  • Personen, die Projekte mit öffentlichen Mitteln umsetzen (möchten)
  • Besserstellungsverbot bei Zuwendungsempfänger/innen
  • Tarifbindung und Tarifautonomie
  • Grundsatz: nicht der/die Stelleninhaberin wird bewertet, sondern die Stelle 
  • Bewertung und Eingruppierung einer Stelle 
    • Entgeltgruppen 
    • Entgeltstufen
    • Tätigkeitsmerkmale 
    • Fallgruppen
  • Änderungen und Anpassungen
    • Höhergruppierung
    • Bezahlung Berufsanfänger/innen
    • Änderungskündigung
    • Klageweg

Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. 

Wir bieten einen Technik-Test am Montag, 27. Juni 2022 von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr an. 

Dienstag, 28. Juni 2022, von 10.00 Uhr bis 17.15 Uhr 

Diese eintägige Veranstaltung umfasst 7 Unterrichtseinheiten (7 UE) mit je 45 Minuten. 

Für Mitglieder der BAG-SB: 154 Euro p.P.

Für Nicht-Mitglieder: 192,50 Euro p.P. 

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)

Es gelten die Teilnahmebedingungen der BAG-SB in der jeweils aktuellen Fassung. 

Die Anmeldefrist endet für diese Veranstaltung am 14. Juni 2022.

Veranstaltungs-Nr. W1295