
Resozialisierung zwischen Anspruch und Wirklichkeit
3. Bundestagung Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe
- Letzte Aktualisierung: 12.12.2019, 14.20 Uhr
- Das gedruckte Tagungsprogramm (Stand Aug 2019) kann hier abgerufen werden.
Montag, 11. November 2019
Begrüßung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
Die BAG-SB Vorstandsmitglieder Miriam Ernst, Cornelia Zorn und Frank Wiedenhaupt führten ins Tagungsthema ein, fassten die vergangenen Bundestagungen in Stralsund und Würzburg zusammen und stellten die besondere Bedeutung von Schuldenregulierungsfonds zur Reintegration Straffälliger heraus.
Grußwort der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S)
BAG-S Geschäftsführer Dr. Klaus Roggenthin eröffnete die Sicht auf das Tagungsthema aus Perspektive der Straffälligenhilfe.
Ein Auszug seines Grußwort ist zu finden auf der Seite der BAG-S.

Stationenarbeit "Geschultes JVA-Personal oder externe Schuldnerberatung?"
Die Fragestellung "Wie gelingt gute Schuldnerberatung in Haft?" wurde in drei Stationen bearbeitet:
- Frank Wiedenhaupt stellte das Berliner Modell vor, Schuldnerberatung durch externe Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen anzubieten
- Sebastian Kopp präsentierte das Modell aus Baden-Württemberg, bei dem innovative Wege in der Zusammenarbeit gegangen werden
- Miriam Ernst und Cornelia Zorn diskutierten das Modell, Mitarbeiter_innen in den JVAs weiterzubilden und die Beratung selbst durchzuführen
In den Knast und aus dem Leben?
Wie gelingendes Schnittstellenmanagement zwischen Haftanstalt und externer Beratungsstelle funktionieren kann, stellte Sebastian Kopp aus dem Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg vor.
Hier finden Sie die Präsentation. Auf der Seite des Netzwerks finden sich weitere Informationen.
Vollstreckungsschutz in den Vollzügen?!
Frank Wiedenhaupt von der Berliner Stadtmission referierte Neues zur Pfändbarkeit des Eigengeldes und zur Unpfändbarkeit in der Wohlverhaltensphase
Präsentation zum Download
Dienstag, 12. November 2019
Zur Einziehung von Straftaterträgen
Strafverteidigerin Jessica Grimm von der Kanzlei Portius Birkhoff Ratzmann Künast zeigte anschaulich, welche Rechtsgrundlagen und Interventionsmöglichkeiten bestehen, wenn Taterträge eingezogen werden sollen.
Das dank ihrer Präsentation (hier als PDF) gewonnene Wissen kann auch mithilfe der Arbeitshilfe aus Heft #3_2018 der BAG-SB Informationen gut in der Praxis eingesetzt werden.
Frauen in Haft - Besonderheiten und frauenspezifische Problemlagen
Nicht nur Zahlen und Fakten, auch über konkrete Hilfeangebote für Frauen referierte Christine Wahl vonder Sozialberatung Stuttgart aus ihrer Erfahrung in der Arbeit mit Frauen in Haft.
Aktuelle Rechtsprechung für die Schuldner- und Insolvenzberatung in der Straffälligenhilfe
Auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein, ist essentiell für eine professionelle Beratung. Valeska Tkotsch vom Schuldenfachberatungszentrum der Uni Mainz versorgte die Teilnehmenden mit dem notwendigen Wissen für den Beratungsalltag.
Vortrag zum Download als PDF
Welche Veränderungen könnte die nächste InsO-Reform aufgrund der EU-Richtlinie mit sich bringen?
Den Tagungsabschluss übernahm Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale NRW, der über die jüngst bekannt gegebenen Vorhaben des BMJV zur Umsetzung der EU-Richtlinie informierte.
Zum Vortrag als PDF und zur Pressemitteilung des BMJV

Infostand und Hilfeangebote
Die BAG-SB stellte ihre Vereinsarbeit und die Fachzeitschrift BAG-SB Informationen vor, die Verlagskooperationen und Weiterbildungsangebote. Darüber hinaus gab es Infomaterial von
- der hessischen Stiftung "Resozialisierungsfonds für Straffällige"
- der baden-württembergischen "Dr. Traugott Bender Stiftung"
- dem Verein "Bremische Straffälligenbetreuung"
- der bundesweit tätigen "Marianne von Weizsäcker Stiftung"
Hinweis: Für die Inhalte der hier veröffentlichten Präsentationen sind allein die Referentinnen und Referenten verantwortlich. Sie spiegeln daher nicht unbedingt die Meinung der BAG-SB e. V. wider. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass eine (stichpunktartige) PowerPoint Präsentation natürlich nicht das gesprochene Wort ersetzt und einige Sachverhalte daher verkürzt – wenn nicht gar missverständlich – darstellt. Inhaltliche An- oder Rückfragen richten Sie daher bitte direkt an die Referentinnen und Referenten, zu denen wir gern den Kontakt herstellen.